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Abb. 1: Freude an der Kinderbetreuung [1]

Eine gemeindeübergreifende Kinderbetreuung – sinnvoll?

Eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit beim Thema „Kinderbetreuung“ ist wichtig und unaufschiebbar!

Abb. 2: Spitzenidee [2]

Warum? Wie ist die derzeitige Situation in Weer?

In den Nicht-Ferien-Zeiten

Die Gemeinden Weer, Kolsassberg und Kolsass führen jeweils einen eigenständigen Kindergarten. In Weer gibt es derzeit drei, in Kolsassberg zwei und in Kolsass drei Gruppen. Die Anzahl der Gruppen ist stets abhängig von der Anzahl der Kinder. Eine Kinderkrippe gibt es nur im Kinderzentrum Weer, hier gibt es gemeindeübergreifend zwei Gruppen. Mittagstische gibt es in Weer und Kolsass: in Weer für Kinder von 1,5 bis 6 Jahren, in Kolsass für Kinder im Kindergarten- und Volksschulalter. Eine Nachmittagsbetreuung findet derzeit in Weer von zwei bis sechs Jahren (eine gemeindeübergreifende Gruppe) statt. Zusätzlich gibt es in Kolsass einen Hort für Volksschulkinder (für alle drei Gemeinden).

In den Ferien

Im Weerer Kinderzentrum ist am Vormittag gemeindeübergreifend eine Betreuung für Kinder von 1,5 bis sechs Jahre (Kindergarten und Kinderkrippe – inkl. Mittagstisch), nachmittags jedoch nur von zwei bis sechs Jahren möglich. Für ältere Kinder gibt es eine Betreuung in der Volksschule Kolsass, sowohl vor- als auch nachmittags (inkl. Mittagstisch). Diese entspricht dem Hort. Von den Ferienregelungen sind die Weihnachtsferien und die drei letzten Schulferienwochen im Sommer ausgenommen. In diesen gibt es grundsätzlich keine Betreuungsmöglichkeit. Dies klingt alles recht kompliziert, oder? Warum gibt es hier keine einheitlichen und vor allem verständlichen Angebote? Dies dürften sich auch die Bürgermeister der drei Gemeinden bereits gedacht haben. Schließlich wurde in der Ausgabe 31 vom Oktober 2021/Dorfleben in Weer geschrieben, dass bereits Grundsatzbeschlüsse in allen drei Gemeinden zu einer „Region Rettenberg“ gefasst worden sind. Es sollten in den darauffolgenden Wochen die letzten Vereinbarungen dazu, also auch mit den letzten auszuverhandelnden Details, den Gemeinderäten vorgelegt werden. Dies klingt alles sehr gut und wäre auch absolut sinnvoll. Allerdings wurden die Weererinnen und Weerer nicht mehr weiter darüber informiert. Gibt es nun eine gemeinsame Kinderbetreuung unter dem Namen „Region Rettenberg“? Und wenn, wie sehen die Details dieser Vereinbarung aus?

Es wäre doch sinnvoll, wenn…

… die Möglichkeiten einer Betreuung möglichst einfach und übersichtlich gestaltet wären.
… es in allen drei Gemeinden die gleichen Bedingungen der Betreuung gäbe.
… für Kleinkinder bis zum Eintritt in die Schule eine Betreuungsmöglichkeit in ihrem Wohnort möglich wäre.
… für „Notsituationen“ eine flexible Betreuungsmöglichkeit vorhanden wäre.
… Eitelkeiten einzelner Institutionen zum Wohle der Kinder hintangestellt werden würden.
… das Personal sinnvoll und gerecht eingeteilt werden würde.
… auch in den gesamten Sommerferien ein Angebot bestehen würde.
… bei der Betreuung nicht auf ältere Kinder „vergessen“ werden würde.

Natürlich muss auf die gesetzlichen Bestimmungen geachtet werden. Dass dies nicht immer einfach ist, sollte allen klar sein. Auch darf der Kostenfaktor nicht außer Acht gelassen werden. „Was nichts kostet, ist auch nichts wert.“ Dieses Sprichwort hat hier sicherlich seine Berechtigung. Dass hier die drei Bürgermeister bereits Vorarbeit geleistet haben, ist auf jeden Fall hervorragend. Wie die Ergebnisse im Detail aussehen, ist jedoch noch nicht bekannt. Und gerade dies wäre für die Eltern von Kindern im betreuungsbedürftigen Alter wichtig, um ihre Planungen durchführen zu können. Es darf jedoch auch nicht übersehen werden, dass eine Betreuung nicht immer für alle passend sein wird. Hier müssen also Eltern, Pädagog:innen, Assistenzkräfte und Gemeinden zusammenhelfen und gegebenenfalls auch Abstriche machen.

Abb. 3: Kinderzentrum Weer [3]

Was wird unter „Kinderbetreuung“ verstanden, welche Einrichtungen gibt oder gäbe es grundsätzlich?

Kinderkrippe für Kinder unter drei Jahren
Diese Einrichtungen sind auf die Bedürfnisse von Babys und Kleinkindern abgestimmt.

Kindergarten für Kinder von drei bis sechs Jahren
In den Gemeinden Weer, Kolsassberg und Kolsass gibt es keine privaten oder betrieblich geführten, sondern öffentliche Kindergärten.

Hort
Hortgruppen sind pädagogische Bildungseinrichtungen, die schulpflichtige Kinder vom vollendeten sechsten Lebensjahr bis zur Vollendung des 15. Lebensjahrs (Schulpflicht) aufnehmen. Der Hort ist eine eigenständige Bildungs-, Erziehungs-, und Betreuungseinrichtung und versteht sich als familienergänzende und -unterstützende Institution außerhalb der Schulzeiten. (Quelle: www.tirol.gv.at)

Mittagstisch
Ein Mittagstisch ist eine Verpflegung für die Kinder zusätzlich zur Vormittagsbetreuung.

Ferienbetreuung
Viele Eltern haben nicht die Möglichkeit, ihre Kinder während der Ferienzeiten zu betreuen. Diese Betreuung sollten die Gemeinden übernehmen.

Private Initiativen
Tagesmütter/-väter, Babysitter, Leihomas/-opas, Kindergruppen

ganztägige Schulformen
In Schulen, die “Ganztägige Schulformen” anbieten (grundsätzlich möglich in Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule, Sonderschule und AHS-Unterstufe), werden Kinder nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Damit stellen ganztägige Schulformen Schulkindern gezielte Lernunterstützung, Betreuung sowie die Förderung ihrer Talente zur Verfügung. (Quelle: www.österreich.gv.at)

Abbildungsverzeichnis

[1] WEKA (2018):
https://www.weka.de/unternehmensfuehrung/kinderbetreuung-zuschussmoeglichkeiten-desarbeitgebers/ (06.02.2022)
[2] BUHL DATA SERVICE (2022)
https://www.buhl.de/steuernsparen/kinderbetreuung-kosten-absetzen/ (06.02.2022)
[3] KINDERZENTRUM WEER (2022)
https://kinderzentrum.weer.at/ (06.02.2022)