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Energiegemeinschaft (EEG):

Was ist eine EEG?

Vereinfacht erklärt, ist eine Energiegemeinschaft der Zusammenschluss von mehreren Teilnehmern, zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Möglich sind ua. Privatpersonen, Rechtspersonen, Gemeinden oder Unternehmen. Durch den lokalen Zusammenschluss wird sichergestellt, dass lokal erzeugte Energie, etwa aus Photovoltaik, möglichst lokal verbraucht wird. Das ist ein technisches Muss zur Entlastung der Stromnetze und zur Erreichung der Energiewende.

Auf Basis einer Genossenschaft, eines Vereins oder einer anderen Gesellschaftsform, ermöglicht eine Energiegemeinschaft ihren Mitgliedern allerdings auch ökologische, ökonomische und sozialgemeinschaftliche Vorteile.

Ihre Vorteile

Die EEG hilft den Teilnehmern:innen dabei, ihren CO2-Fußabdruck zu verringern, indem diese den Ausbau erneuerbarer Erzeugungsanlagen forciert und den Zugang zu sauberem Strom für alle Einwohner:innen.

In der EEG wird Energie gehandelt und die Teilnehmer:innen legen den Preis für eine kWh selbst fest. Darüber hinaus gibt es weitere finanzielle Anreize. Für Strom, der aus einer EEG bezogen wird, entfällt der Erneuerbare Förderbetrag. Außerdem ist der Strom von der Elektrizitätsabgabe für Energie aus PV befreit, und die Netzentgelte sind reduziert. So entstehen für Verbraucher geringere Stromkosten und für Erzeuger attraktivere Einspeiseerlöse.

Darüber hinaus stärken EEG das Bewusstsein für die komplexe Materie der Energieversorgung. Die Teilnehmer:innen nehmen aktiv an der Energiewende teil und sorgen dafür, einen Teil der Wertschöpfung im lokalen Kreislauf zu halten.